17.01.2025
Das Sozialgericht Freiburg verpflichtete den Träger der Eingliederungshilfe in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren, auch (weitere) Leistungen zur sozialen Teilhabe zu gewähren, wenn der individuelle Hilfebedarf in der Wohneinrichtung nicht abgedeckt wird.
Im konkreten Fall fand die dringend notwendige Betreuung eines Bewohners am Wochenende, Nachmittag und Abend nicht statt. Der Leistungsträger lehnte eine Kostenübernahme für weitere Leistungen mit Verweis auf den pauschalen Tagessatz ab. Das Gericht hingegen gab dem Antragsteller Recht.
Sozialgericht Freiburg, Beschluss vom 14.08.2024, Az: S 7 SO 2989/23 ER (Quelle: juris - Zugriff am 17.01.2025)
Eltern sind die ersten Fachleute, wenn es darum geht, ein Kind – noch dazu mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung – groß zu ziehen. Gut informiert zu sein ist eine Grundvoraussetzung, die täglichen Herausforderungen zu meistern und ihnen souverän zu begegnen.
Am 06. Oktober 2018 veranstalten wir die nächste Eltern-Fachtagung „gesund trotz Krankheit" – Gesund sein und bleiben in Familien mit Kindern mit besonderen Versorgungserfordernissen. Krankheitsübergreifend widmen wir uns aus Sicht der Familien der Frage, wie die Gesundheit aller Familienmitglieder gestärkt bzw. erhalten werden kann.
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