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28.03.2023

Bundessozialgericht stellt die Voraussetzung für den Erhalt des Merkzeichens aG klar Für die Zuerkennung des Merkzeichens aG ist die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich.

Dass Bundessozialgericht hat entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Kann sich der schwerbehinderte Mensch dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG und damit auch die Nutzung von Behindertenparkplätzen zu, wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023 - B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R -

Quelle (Zugriff: 28.03.2023)

 

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