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24.05.2013

Windelversorgung ist Kassenleistung Ausreichende Windelqualität als Kriterium für Kassenleistung

Am 15.05.2013 verpflichtete das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die Kasse zur Kostenübernahme teurerer Windeln, wenn die Windeln des Vertragspartners nicht die nötige Qualität aufweisen.
Kasse muss Versorgung mit Windeln sicherstellen. Die Qualität der Windeln ist für die Kostenübernahme maßgeblich.

Windeln gelten als Hilfsmittel und müssen – wenn ärztlich verordnet – von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Dabei können die Kassen ihre Versicherten auch auf einen günstigen Vertragspartner verweisen. Nehmen Versicherte teurere Produkte eines anderen Anbieters in Anspruch, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen.

Dieser Grundsatz gilt aber nur, wenn die Kassen auch mit günstigeren Produkten ihres Vertragspartners eine „ausreichende Versorgung" sicherstellen können. Wenn die Windeln des Vertragspartners mangelhaft sind, können Versicherte von der Krankenkasse die Übernahme der Mehrkosten für die verwendeten besseren Windeln verlangen.

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.05.2013, Az: L 1 KR 263/11 (Quelle: vdk)

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