12.11.2012
Das Sozialgericht Fulda hat in seinem Urteil vom 16.12.2010 entschieden, dass ein Therapiedreirad ein geeignetes Hilfsmittel bei behinderten Minderjährigen im Grundschulalter ist. Das Kind hat daher Anspruch auf Versorgung durch die Krankenkasse.
Durch die Maßnahme werde die soziale Integration in die Gruppe Gleichaltriger ermöglicht. Die notwendige Anwesenheit von Erwachsenen zur Benutzung des Therapiedreirades schließe die Integration nicht aus.
SG Fulda, S 11 KR 07/09 (Quelle)
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