07.02.2023
Eine Brandenburger Selbsthilfegruppe für Familien mit behinderten Kindern möchte auf die schlechte Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder aufmerksam machen und gemeinsam für eine Verbesserung kämpfen.
Derzeit gelten die Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Brandenburg als Ganztagsschulen. Das bedeutet in dieser Schulform aber lediglich, dass der Schultag von 8-15 Uhr und an einem Tag sogar nur bis 12 Uhr geht. Eine Berufstätigkeit der Eltern ist so nur schwer möglich und durch die Ländlichkeit und fehlende Angebote ist eine soziale Teilhabe am Nachmittag zum Beispiel in Vereinen auch nicht möglich.
Es gibt in einigen Landkreisen, so im Barnim, Elterninitiativen, die eine „Hort"-Betreuung über den Entlastungsbetrag der Pflegerade der Kinder anbieten. Das ist a) nicht rechtens und b) reicht nicht aus, um eine Hortbetreuung gerade für versorgungsintensive Kinder umzusetzen (der Stundenpreis der Betreuung steigt in der Regel mit dem Pflegegrad). Da die Schulen offiziell Ganztagsschulen sind, müssen die Landkreise nichts finanzieren. Einige weisen gern darauf hin, dass sie ja freiwillig etwas dazu zahlen (dies reicht für die Betreuung aller Kinder an den Schulen nicht aus).
Die Petition kann noch bis Anfang April unterstützt werden.
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