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15.11.2019

Zustimmung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz gefordert Mit einem Musterschreiben fordern Betroffene, dem geplanten Gesetz zuzustimmen

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) ruft Menschen mit Behinderung, Familien mit behinderten Angehörigen und Organisationen der Behindertenselbsthilfe dazu auf, von den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten die Zustimmung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz zu fordern. Nur wenn der Bundesrat dem Gesetz in seiner Sitzung am 29.11.2019 zustimmt, kann es wie geplant am 1.1.2020 in Kraft treten.

In dem am 7.11.2019 vom Bundestag beschlossenen Angehörigen-Entlastungsgesetz sind unter anderem folgende Verbesserungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen vorgesehen:

  • die Einführung der 100.000 Euro-Grenze für alle Leistungen der Sozialhilfe,
  • die Abschaffung des elterlichen Unterhaltsbeitrags in der Eingliederungshilfe,
  • die dauerhafte Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und
  • die Klarstellung, dass Menschen mit Behinderung im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen Anspruch auf Grundsicherung haben.

Derzeit sind die Zustimmung des Bundesrates und damit auch das geplante Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.1.2020 ungewiss. Der bvkm hält es deshalb für wichtig, zum jetzigen Zeitpunkt an die Länder zu appellieren, den Weg für das Angehörigen-Entlastungsgesetz frei zu machen.

Ein Musterschreiben und die Adressen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten stellt der bvkm auf seiner Homepage zur Verfügung.

 

 

 

 

 

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