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28.09.2019

Das vom Bundesministerium geplante Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) stößt auf massive Gegenwehr Ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht den weitestgehenden Ausschluss der Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden vor.

Laut dem Entwurf eines Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG) soll die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch die absolute Ausnahme sein. Seit dem Sommer demonstrieren die Selbstvertretungen von Menschen, die auf häusliche Intensiv- und Beatmungspflege angewiesen sind, gegen den Gesetzesentwurf.

Obwohl dem Gesetzentwurf zufolge Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von den geplanten Änderungen ausgenommen bleiben sollen, sind auch die Elternselbsthilfeorganisationen zutiefst beunruhigt und schenken den ausweichenden und abwiegelnden Worten des Bundesgesundheitsministers, wenn er in Interviews auf das RISG angesprochen wird, keinen Glauben.

Gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministers setzen sich Betroffene und Interessenvertretungen zur Wehr. Sie haben eine Petition gestartet, die bereits von mehr als 120.000 Menschen mitgezeichnet wurde.

Der INTENSIVkinder zuhause e.V. wendet sich mit einem offenen Brief (PDF 3,1 MB) ebenfalls gegen die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

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