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15.08.2019

Häusliche Intensivpflege mit Beatmung soll nur noch absolute Ausnahme sein Ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht den weitestgehenden Ausschluss der Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden vor.

Geht es nach Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), soll die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch die absolute Ausnahme sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Redaktion Häusliche Pflege vorliegt.

Insbesondere bei der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten sei "von einer Fehlversorgung auszugehen", heißt es im Gesetzesentwurf. Zudem bestünden Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten. Das verursache hohe Kosten für die Versichertengemeinschaft und Einbußen bei der Lebensqualität der Betroffenen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch die absolute Ausnahme sein darf. Allein bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres soll sie die Regel bleiben. Für Pflege-WGs sollen die Qualitätsanforderungen massiv steigen. Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen sollen die Beatmungsentwöhnung dagegen besser bezahlt bekommen.

Für Menschen, die bereits in der eigenen Häuslichkeit außerklinisch versorgt werden, soll es offenbar einen Bestandsschutz geben.

Spahn sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es solle alles getan werden, um die Patienten so schnell wie möglich von einer künstlichen Beatmung zu entwöhnen. Patienten, die sich nicht oder nur schlecht wehren könnten, "brauchen unsere besondere Unterstützung", sagte der Minister.

Gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministers setzen sich Betroffene und Interessenvertretungen zur Wehr. Sie haben eine Petition gestartet und wollen am 18. August 2019 um 11.30 Uhr vor dem Bundesgesundheitsministerium, Friedrichstr. 108, 10117 Berlin, protestieren.

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