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14.12.2015

Petition fordert die einheitliche Zuständigkeit der Jugendämter Petiton fordert, die verschiedenen Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung abzuschaffen.

Eine Petition fordert für alle Kinder und Jugendlichen ohne Behinderung oder egal mit welcher Behinderung die einheitliche Zuständigkeit bei den Jugendämtern.

Derzeit ist es so, dass Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII) erhalten, Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung hingegen erhalten Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII).

Die Aufteilung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit Behinderungen auf die Kinder- und Jugendhilfe oder die Sozialhilfe führt in der Praxis zu erheblichen Definitions- und Abgrenzungsproblemen, aus denen Zuständigkeitsstreitigkeiten, ein erheblicher Verwaltungsaufwand und vor allem Schwierigkeiten bei der Gewährung und Erbringung von Leistungen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien resultieren. Diese Situation erschwert vielen behinderten Kindern und Jugendlichen sowie ihren Eltern das Leben zusätzlich.

Auch Kinder mit Behinderung sind in erster Linie Kinder, so die Petition. Sie müssen wie alle anderen Kinder und Jugendlichen auch die Hilfen, die sie zur gleichberechtigten Teilhabe und damit auch zur Inklusion benötigen, aus der Hand der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Diese ´Reform´ könnte über die laufenden Reformprozesse zum Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen und zur Kinder- und Jugendhilfe erreicht werden. Dafür setzen sich bereits namhafte UnterstützerInnen ein.

Der Petitionstext

Ritterstr. 4
12207 Berlin
+49 30 76766452
ed.krewztenegelfprednik@ofni

Kinder Pflege Netzwerk
für Familien mit chronisch kranken, behinderten und/oder pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen e.V.