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02.03.2018

Merkzeichen Bl Merkzeichen für Blindheit auch bei schwerer Hirnschädigung

Auch eine Hirnschädigung kann zum Erhalt des Merkzeichens für Blindheit im Schwer­behinderten­ausweis berechtigen, bestätigte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, und veruteilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, einem 10jährigen Mädchen das Merkzeichen „Bl" anzuerkennen.

Das Kind ist wegen einer Stoffwechselstörung schwerst hirngeschädigt und hat täglich epileptische Krampfanfälle. Der Kinderarzt hatte bestätigt, dass das Mädchen nicht auf optische Reize reagiere und offenbar visuelle Sinneseindrücke nicht erkennen und verarbeiten könne. Eine Untersuchung mit einer sogenannten Blitzbrille bestätigte die ausgeprägte Funktionsstörung des Gehirns.

Bereits das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 11. August 2015 klargestellt, dass eine spezifische Sehstörung nicht mehr alleinige Voraussetzung sei, um eine Person als blind anzuerkennen. Ausreichend sei, dass ein unter der Blindheitsschwelle liegendes Sehvermögen objektiv festgestellt sei. Ob die Ursache in einem Defekt der Augen, des Sehnervs oder des Gehirns zu finden sei, sei unerheblich. Vielmehr sei die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Ursachen durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes und die UN-Behindertenrechtskonvention geboten.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.11.2017 – L 13 SB 71/17 –

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