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25.07.2013

Gebärdensprachkurs für Eltern eines gehörlosen Kindes Gebärdensprachkurs als Leistung der Eingliederungshilfe

Haben Eltern eines gehörlosen Kindes Anspruch auf Kostenübernahme für das Erlernen der Gebärdensprache im Rahmen der Eingliederungshilfe? Zwei Sozialgerichte in Baden-Württemberg urteilten gegenteilig.

Das Sozialgericht Heilbronn sprach den Eltern zunächst einen Anspruch auf Kostenerstattung durch das Sozialamt zu mit der Begründung, dem Kind müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, mit seinem sozialen Umfeld kommunizieren zu können. Hierzu gehöre auch die Familie, deren Kommunikationsfähigkeit mit der Klägerin deshalb gefördert werden müsse.

Die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hoben die Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn in zweiter Instanz jedoch auf und sahen keinen gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Erstattung der Kosten für ihre eigene Unterrichtung in der Gebärdensprache. Leistungen der Eingliederungshilfe stünden grundsätzlich nur dem behinderten Menschen selbst zu.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2013, L 7 SO 4642/12

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